| Teilungserklärung |
| |
Der Alleineigentümer einer Immobilie kann durch Erklärung
gegenüber dem Grundbuchamt das Alleineigentum in Miteigentumsanteile
aufteilen, wodurch grundbuchmäßig getrennte Wohneinheiten
mit Wohnungs-Grundbuch entstehen. |
| Tilgung |
| |
Als Tilgung bezeichnet man neben den Zinszahlungen die eigentliche
Darlehensrückzahlung. Standardmäßig ist eine Baufinanzierung
mit mindestens 1% Tilgungsbeitrag zu versehen. Darüber
hinaus kann jedoch auch eine höhere Tilgung oder eine
Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Bei einer Tilgung
von 1% p. a. ergibt sich eine Darlehenslaufzeit von ca.
30 Jahren, bei 2 % Tilgung p. a. ca. 20 Jahre, bei 3 %
Tilgung p. a. ca. 15 Jahre. |
| Tilgunsaussetzung |
| |
Bereitschaft der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der
Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung
auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält
die Bank nur die vereinbarten Zinsen. |
| Tilgungshypothek |
| |
siehe auch Annuitätendarlehen |
|
|
| |
Haben wir eine Begriffserklärung vergessen?
Senden Sie uns eine E-Mail,
wir beantworten Ihnen gern Ihre Frage. |