| Rangstelle |
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Die
Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch in Abt. II und
III eingetragenen Belastungen Aufschluß über die Reihenfolge,
in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus
dem Erlös befriedigt werden. Diese ergibt sich aus der
zeitlichen Reihenfolge der Eintragung oder einer zusätzlichen
Vereinbarung.
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Rangvorbehalt |
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Der
Eigentümer kann sich bei der Belastung des Grundstücks
mit einem Rechte die Befugnis vorbehalten, ein anderes,
dem Umfange nach bestimmtes Recht mit dem Range vor jenem
Rechte eintragen zu lassen.
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| Rendite |
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Verhältnis
des jährlichen Ertrages einer Kapitalanlage bezogen auf
das eingesetzte Kapital. Die Rendite stellt praktisch
die Effektivverzinsung einer Kapitalanlage dar.
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| Restschuld |
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Der
zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte)
Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld
eines Darlehens zu dem entsprechenden Zeitpunkt kann anhand
des Tilgungsplans festgestellt werden.
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| Rückgewähransprüche |
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Anspruch
des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung
oder Löschung der Grundschuld bzw. Grundschuldteile, die
durch Tilgung zurückgeführt wurden. Der Anspruch ist abtretungsberechtigt
und pfändbar.
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