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Annett
Süß Hausverwaltung
Wichtige Begriffe
in der Wohnungswirtschaft
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Objektbeschränkung |
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Der
Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage nur für
eine Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung (Objekt)
in Anspruch nehmen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen
des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen,
können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte
beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichen
Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten
im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte
die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes
vorliegen.
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| Offener
Immobillienfond |
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Im
Unterschied zu den geschlossenen Immobilienfonds können
Anteile jederzeit gekauft oder zurückgegeben werden. Dennoch
sind offene Immobilienfonds keine Kurzfristanlage.
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| Pfandbrief |
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Hypothekenbanken
refinanzieren ihre Darlehen über die Vergabe von Pfandbriefen.
Der Gesetzgeber sieht dabei vor, daß diese Pfandbriefe
jederzeit in gleicher Höhe durch erstrangige Grundschulden
gedeckt sein müssen.
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| Prolongation |
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Auch
Konditionenanpassung, Zinsanpassung , Bedingungsanpassung.
Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren
Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem
Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer einige
Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für
einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen
sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt
richten.
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