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Annett Süß Hausverwaltung

Wichtige Begriffe in der Wohnungswirtschaft

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 Nießbrauch
 

Grundstückslast zugunsten eines Nießbrauchers. Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Es schränkt die Verwertbarkeit eines Grundstücks erheblich ein. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen.

 Nominalschuld/-kapital
 

Das ist die ursprüngliche Darlehenssumme.

 Nominalzins
 

Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Jahreszins, mit dem das Nominalkapital verzinst wird. Er wird variabel oder fest vereinbart (Zinsfestschreibung).

 Notar
 

Jurist, der v.a. für Beurkundungen zuständig ist (z.B. Kaufverträge und Erbverträge). Der Notar prüft das Grundbuch, beurkundet den Kaufvertrag, überwacht seine Durchführung und sorgt dafür, daß die Parteien über rechtliche Risiken aufgeklärt werden.

 Notaranderkonto
 

Ein Bankkonto, das auf den Namen eines Notars lautet und auf dem dieser fremdes Vermögen (Geld) treuhänderisch verwaltet. Die Kontoführung ist jedoch für diejenigen (Käufer bzw. Verkäufer), die dieses Konto in Anspruch nehmen, mit zusätzlichen Verwaltungskosten verbunden.

 Notargebühren
 

Das Honorar des Notars wird durch die Gebührenordnung geregelt. Es bemißt sich an der Höhe des Geschäftswertes. Jeder Grundstücks- und Hauskauf muß notariell beurkundet werden. Die Kosten zahlt der Käufer. (Sie betragen incl. der Kosten für die Grundbucheintragung ca. 1,5 % des Kaufpreises).

 
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