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Annett Süß Hausverwaltung

Wichtige Begriffe in der Wohnungswirtschaft

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 Immobilien
 

Allgemeine Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke einschließlich der darauf errichteten Gebäude.

 Immobilienfonds
 

Vermögensanlage in Grundstücken, die mit Wohn- oder Geschäftshäusern bebaut sind oder bebaut werden sollen. Zwei Arten von Immobilienfonds sind zu unterscheiden: offene Immobilienfonds und geschlossene Immobilienfonds.

 Instandhaltungkosten
 

Instandhaltungskosten sind die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Der Ansatz der Instandhaltungskosten dient auch zur Deckung der Kosten von Instandsetzungen, nicht jedoch der Kosten von Baumaßnahmen, soweit durch sie eine Modernisierung vorgenommen wird oder Wohnraum oder anderer auf die Dauer benutzbarer Raum neu geschaffen wird. Der Ansatz dient nicht zur Deckung der Kosten einer Erneuerung von Anlagen und Einrichtungen, für die eine besondere Abschreibung nach § 25 Abs. 3 zulässig ist.

 Instandhaltungsrücklage
 

Für jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist gesetzlich die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage vorgeschrieben. Es soll vorsorglich Geld gesammelt werden, um zu späteren Zeitpunkten größere Instandsetzungsmaßnahmen aus der Rücklage finanzieren zu können. Bereits im Wirtschaftsplan ist eine anteilige Zahlung in die Rücklage festzulegen und zu beschließen. Der Verwalter ist verpflichtet, die anteiligen Rückstellungszahlungen spätestens am Ende des Kalenderjahres der Rücklage zuzuführen.

 Instandsetzung
 

Die Verpflichtung des Mieters zur Duldung von Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache aus § 541 a BGB. Sie beschränkt sich auf ein rein passives Verhalten. Zu einer aktiven Mitwirkung ist er nicht verpflichte

 
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