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Annett Süß Hausverwaltung

Wichtige Begriffe in der Wohnungswirtschaft

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 Effektivzins
 

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins". Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit "anfänglicher effektiver Jahreszins" bezeichnet. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühr/-entgelt) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein. Da aber die Berechnungsfaktoren meist nicht bekannt sind, ist der Preisvergleich über den Effektivzins problematisch. Auch bleibt eine Reihe preisbestimmender Faktoren unberücksichtigt, z.B. Wertermittlungskosten und Bereitstellungszinsen.

 Erbbaurecht
 

Ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder 99 Jahre abgeschlossen wird. Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und darf ausschließlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt , ein Erbbaugrundbuch, angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.

 Erbbauzins
 

Entgelt in wiederkehrenden Leistung für die Bestellung des Erbbaurechts.

 Ertragswert
 

Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen kapitalisiert auf die unterstellte Restnutzungsdauer des Gebäudes.


 Festzins
 

Ein fest vereinbarter Zinssatz auf einen bestimmten Zeitraum des Darlehens, unabhängig von Marktschwankungen.

 
 
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