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Annett
Süß Hausverwaltung
Wichtige Begriffe
in der Wohnungswirtschaft
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Effektivzins |
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Nach
der Preisangabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als
Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben
werden. Bei Krediten deren Konditionen für die gesamte
Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser
Preis "effektiver Jahreszins". Wenn jedoch eine Änderung
des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren
während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit "anfänglicher
effektiver Jahreszins" bezeichnet. Mit Hilfe des Effektivzinses
können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung
verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung
einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre,
Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühr/-entgelt)
müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch
sein. Da aber die Berechnungsfaktoren meist nicht bekannt
sind, ist der Preisvergleich über den Effektivzins problematisch.
Auch bleibt eine Reihe preisbestimmender Faktoren unberücksichtigt,
z.B. Wertermittlungskosten und Bereitstellungszinsen.
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| Erbbaurecht |
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Ein
zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück
ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist
ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder
99 Jahre abgeschlossen wird. Das Erbbaurecht wird in Abteilung
II des Grundbuches eingetragen
und darf ausschließlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich
wird ein besonderes Grundbuchblatt , ein Erbbaugrundbuch,
angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden
kann.
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| Erbbauzins |
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Entgelt
in wiederkehrenden Leistung für die Bestellung des Erbbaurechts.
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| Ertragswert |
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Der
Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren
Mieteinnahmen kapitalisiert auf die unterstellte Restnutzungsdauer
des Gebäudes.
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| Festzins |
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Ein
fest vereinbarter Zinssatz auf einen bestimmten Zeitraum
des Darlehens, unabhängig von Marktschwankungen.
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