| Bauspardarlehen |
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Das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen ist gewissermaßen
die Belohnung von der Bausparkasse für die erbrachten Sparleistungen des Bausparers und wird als Annuitätendarlehen
an zweiter Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Es ist für die Bausparkasse grundsätzlich
unkündbar, während der Bausparer selbst das Darlehen jederzeit vorzeitig zurückzahlen bzw. kündigen darf. Die Auszahlung
des Bauspardarlehens erfolgt nach 40 % bzw. 50 %iger Besparung der Bausparsumme und einer am Markt unterschiedlichen Zuteilungsfrist.
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| Beleihungswert |
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Der Wert einer Immobilie (Grundstück, Gebäude, Ertrag), der aus Banksicht langfristig gilt;
i.d.R. ergibt er sich durch einen Abschlag von 10 % auf den Verkehrswert.
Der Beleihungswert ist oft die Grundlage für die Kreditgewährung.
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| Bereitstellungszinsen |
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Insbesondere Hypothekenbanken finanzieren die Mittel für ein Hypothekendarlehen
bereits nach der Zusage durch den Verkauf von Pfandbriefen. Da den Banken von der Zusage bis
zur eigentlichen Auszahlung des Darlehens die Zinsen aus den Pfandbriefen entgehen, stellen
sie dem Kunden ihrerseits für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung sog. Bereitstellungszinsen in Rechnung.
Meist sind diese ab dem 2. bzw. 3. Monatsersten nach Vertragsabschluß in Höhe von 2% bis 3% der Darlehenssumme p.a. zu zahlen.
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| Bodenwert |
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Der Bodenwert ist ein am Bodenrichtwert der entsprechenden
Gemeinde orientierte Wert des Grundstückes einschließlich Erschließungskosten, sofern
diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
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