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Annett Süß Hausverwaltung

Wichtige Begriffe in der Wohnungswirtschaft

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  Abgeschlossenheitsbescheinigung
 

Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, daß Räumlichkeiten entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d. h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien oder einem Treppenhaus besitzen.

 AfA (Absetzung für Abnutzung)
 

Absetzung der Wertminderung von Wirtschaftsgütern (AfA = Absetzung für Abnutzung), insbesondere von Gebäuden. Die Höhe der AfA ist abhängig von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Jahren der gewöhnlichen Nutzung.

 Annuität
 

Eine Annuität ist eine immer gleichbleibende Leistung (z. B. viertel-, halbjährliche oder Monatsraten) für ein Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt, während der Zinsanteil innerhalb der Annuität abnimmt.
ANNUITÄT = ZINS + TILGUNG

 Annuitätendarlehen
 

Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei der Baufinanzierung meist verwendete Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleichbleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine gleichbleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.

 Auflassungsvormerkung
 

Grundlage bzw. Voraussetzung eines jeden Kaufvertrages ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung an dem zum Verkauf stehenden Objekt. Im Falle eines Immobilienkaufs bzw. -verkaufs wird diese Einigung als Auflassung bezeichnet. Um die Ansprüche des Käufers auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die Auflassungsvormerkung vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen.

 Aufteilungsplan
 

Es handelt sich um eine amtliche Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt.

 
 
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