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Abgeschlossenheitsbescheinigung |
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Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, daß Räumlichkeiten entsprechend
dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d. h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt
sind und einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien oder einem Treppenhaus besitzen.
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| AfA (Absetzung für Abnutzung) |
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Absetzung der Wertminderung von Wirtschaftsgütern (AfA = Absetzung
für Abnutzung), insbesondere von Gebäuden. Die Höhe der AfA ist abhängig von den Anschaffungs- und Herstellungskosten
und den Jahren der gewöhnlichen Nutzung.
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| Annuität |
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Eine Annuität ist eine immer gleichbleibende Leistung (z. B.
viertel-, halbjährliche oder Monatsraten) für ein Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt,
während der Zinsanteil innerhalb der Annuität abnimmt. ANNUITÄT = ZINS + TILGUNG
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| Annuitätendarlehen |
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Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei der Baufinanzierung
meist verwendete Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung
der Darlehen mit einer gleichbleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen
Rückzahlung des Darlehens eine gleichbleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des
Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil,
während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.
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| Auflassungsvormerkung |
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Grundlage bzw. Voraussetzung eines jeden Kaufvertrages ist die Einigung
zwischen dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung an dem zum Verkauf stehenden Objekt. Im Falle eines Immobilienkaufs
bzw. -verkaufs wird diese Einigung als Auflassung bezeichnet. Um die Ansprüche des Käufers auf Übertragung des Eigentums
nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die Auflassungsvormerkung
vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen.
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| Aufteilungsplan |
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Es handelt sich um eine amtliche Bauzeichnung, in der das Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt.
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